Zeit sparen mit unserem Genehmigungsservice für Österreich und Umgebung
Generell müssen Transportvorhaben, die von den allgemeinen gesetzlichen Normen abweichen, von den zuständigen Behörden genehmigt werden.
Hoflehner transport escort service übernimmt für Sie den kompletten Genehmigungsprozess für Ihren Schwertransport / Sondertransport. Dazu gehören die komplette Bescheidbesorgung, die Beantragung, Begründung sowie Routenausarbeitung und Abholung von Ausnahmegenehmigungen.
Eine Genehmigungserteilung dauert i.d.R. 1 bis 6 Wochen.
Dies betrifft alle Transporte mit:
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einer Breite ab 2,55 m
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einer Höhe ab 4,00 m
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einer Länge ab 16,50m bei Sattelkombination bzw. 18,75m bei Kraftwagen mit Anhängern
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einem Gewicht ab 40.000 kg
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sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen.
Die notwendigen Genehmigungen werden von den jeweiligen Bundesländern erteilt. Für einen Transport über Bundesländergrenzen hinweg wird für jedes durchfahrene Bundesland eine Genehmigung benötigt.
Gesamtgewichte der Transporte:
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Kraftfahrzeug / Anhänger (2-achsig): 18.000 kg Gesamtgewicht
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Kraftfahrzeug / Anhänger (3-achsig): 26.000 / 24.000 kg Gesamtgewicht
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Kraftwagen mit mehr als 3 Achsen: 32.000 kg Gesamtgewicht
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Kraftwagen mit Anhänger / Sattelkraftfahrzeug: 40.000 kg Gesamtgewicht
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Bereits gesetzlich festgelegte Ausnahmen gibt es für Vor- und Nachlaufverkehr, Transport von Rundholz aus dem Wald, Saug-, Druck- und Tankfahrzeuge, Breite bei Schneeräumfahrzeugen und land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen.
Übersicht über die gesetzlichen Bestimmungen:
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Kraftfahrzeuge/Anhänger mit einer Länge ab 12,00 m, einer Breite ab 2,55 m, einer Höhe ab 4,00 m
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Sattelkraftfahrzeuge mit einer Länge ab 16,50, einer Breite ab 2,55 m, einer Höhe ab 4,00 m
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Kraftwagenzüge mit einer Länge ab 18,75m, einer Breite ab 2,55m, einer Höhe ab 4,00 m
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sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen
ACHTUNG:
Da eine komplette Auflistung zu umfangreich wäre, sind die oben angeführten Daten nicht vollständig und daher nur als Richtlinie zu verstehen. Die genauen gesetzlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem Kraftfahrgesetz. Die notwendigen Genehmigungen werden von den jeweiligen Bundesländern erteilt. Für einen Transport über Bundesländergrenzen hinweg wird für jedes durchfahrene Bundesland eine Genehmigung benötigt.